Unsere Regeln

Unsere Regeln

  1. Jede Person, ob als Einzelperson oder stellvertretend für die Familie, kann Mitglied des Tauschkreises werden, ebenso Organisationen und Firmen.
  2. Für jede dieser Mitgliedschaften wird ein Tauschbuch ausgestellt, welches mit einem Schöpfungsrecht von 1500 Heinertalente ins PLUS und ins MINUS genutzt werden kann. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft sollen 500 Heinertalente im MINUS nicht überschritten werden. Auf Antrag kann die Kerngruppe über Abweichungen entscheiden. Diese Entscheidungen werden den Mitgliedern dargelegt und begründet. Die Tauschbücher bleiben Eigentum des Heinertalent und müssen beim Ausscheiden oder Erneuern an die Kerngruppe zurückgegeben werden. Sie werden nur für statistische Zwecke verwendet; der Datenschutz wird gewährleistet.
  3. Je ausgeglichener das Geben und Nehmen der einzelnen Mitglieder ist, umso besser funktioniert der Tauschkreis. Guthaben oder Schulden, die das Schöpfungsrecht übersteigen, sollen so schnell wie möglich abgebaut werden.
  4. Nicht gegengezeichnete Einträge können nicht anerkannt werden. Die Mitglieder lassen auf Wunsch jederzeit Einblick in ihr Tauschbuch nehmen.
  5. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr. Bis spätestens 28./29. Februar eines jeden Jahres müssen die Mitglieder ihre abgelaufenen Tauschbücher bei der Kerngruppe gegen ein neues Buch getauscht haben (zur Zeit ausgesetzt). Für den Zeitaufwand der Kerngruppenarbeit werden jedem Teilnehmer bei der Ausgabe des Tauschbuches 72 Punkte (Heinertalente) abgezogen. Außerdem müssen 12 € pro Jahr für das Erstellen und Versenden der Marktzeitung bezahlt werden (zur Zeit ausgesetzt). Nach Ablauf dieses Stichtages werden alle Einträge aus der Marktzeitung und aus der Adressliste gelöscht und die Mitgliedschaft endet damit. Auch dann ist das Tauschbuch an die Kerngruppe zurückzugeben.
  6. Ein Beitritt während des laufenden Jahres ist möglich. Die Punkte sowie das oben erwähnte Entgelt reduzieren sich entsprechend der Anzahl der Restmonate.
  7. Wer ausscheidet, kann das Guthaben durch Inanspruchnahme von Diensten anderer Tauschringmitglieder abbauen, das Guthaben auf Dritte übertragen oder dem System spenden. Es wird angestrebt, dass bei Wegzug in eine andere Stadt der eigene Kontostand mitgenommen werden kann. Wer im MINUS ist, sollte durch eigene Leistungen für Mitglieder oder die Gemeinschaft des Heinertalent sein MINUS ausgleichen, bevor er/sie geht.
  8. Änderungen der Grundsätze und Regeln können nur auf Mitgliederversammlungen, zu denen spätestens 14 Tage vorher schriftlich eingeladen wurde, vorgenommen werden. Dann jedoch ist die einfache Mehrheit der Anwesenden ausreichend.